Zur Akkreditierung berechtigt sind grundsätzlich nur hauptberuflich tätige Sportjournalisten und Sportfotografen, die einen nationalen Presseausweis eines Berufsverbandes und auf Verlangen einen Redaktionsauftrag vorweisen können. Der bloße Besitz eines Presseausweises reicht nicht automatisch für eine Akkreditierung aus. Überdies verpflichtet sich der akkreditierte Fotograf, die von der DEL und Red Bull München ausgewiesenen Fotografen-Arbeitsbereiche einzuhalten und die mitgebrachte Ausrüstung so zu platzieren, dass eine Gefährdung anderer Personen ausgeschlossen ist.